Solltet ihr Interesse haben bei uns zu fischen, müsst ihr in Besitz des staatlichen Jahresfischereischein sein.
Jahresfischereischeininhaber haben dann die Möglichkeit auf Anfrage folgende Angelberechtigungsscheine zu erhalten.
Tageskarte:
Gebühr 15,- €
Die Tagesgastkarte wird nur in Verbindung mit einem aktiven Vereinsmitglied vergeben. Sie beinhaltet das Fischen mit 2 Ruten in der Zeit 00:00 bis 24:00 Uhr des jeweiligen Kalendertages.
3-Tageskarte:
Gebühr 40,- €
Die 3-Tagesgastkarte wird nur in Verbindung mit einem aktiven Vereinsmitglied vergeben. Sie beinhaltet das Fischen mit 2 Ruten in der Zeit von 00:00 Uhr des ersten Angeltages bis 24:00 Uhr des dritten Angeltages.
Wochenkarte:
Gebühr 70,- €
Die Wochenkarte wird nur in Verbindung mit einem aktiven Vereinsmitglied vergeben. Sie berechtigt das Fischen mit 2 Ruten in der Zeit von 00:00 Uhr des ersten Angeltages bis 24:00 Uhr des 7. Angeltages.
Fördernde Mitgliedschaft mit zeitlich begrenzter Angelerlaubnis:
Gebühr: 440,- €
Optional können bis zu 4 Arbeitsstunden abgeleistet werden, die gegen die Gebühr verechnet werden: 440 € - (max.) 4 x 25 € pro Stunde = 340 €
Für fördernde Mitglieder, die älter als 65 Jahre sind, beträgt die Gebühr: 340 €
Fördernde Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen die Gebühr von 35,- € zuzüglich des Betrags für 12 Arbeitsstunden (zurzeit 300,- €), d.h. 335,- €. Gemäß der geleisteten Arbeitsstunden wird am Ende des Jahres der anteilige Betrag zurückerstattet.
Die Ausgabe der Angelerlaubnis ist auf eine gewisse Anzahl von Mitgliedern begrenzt. Mitglieder die bisher schon eine Angelerlaubnis an unsern Gewässern hatten, werden vorranging behandelt.
Mitglieder mit zeitlich begrenzter Angelerlaubnis haben die Berechtigung für ein Kalenderjahr den Angelsport mit 3 Ruten an beiden Seen auszuüben. Ausgenommen ist das Fischen im Badebereich Emma Nord, sowie in den Schutzzonen Bereich Nassmühle Emma Süd.
Aktive Mitgliedschaft:
Beitrag: 140,- € sowie 12 Stunden Arbeitsdienst und 6 Stunden Festdienst. Nicht abgeleistete Dienste werden mit 25,- € pro Stunde berechnet.
Die aktive Mitgliedschaft kann beim Vorstand beantragt werden. Hierfür sind in der Regel 2 aufeinanderfolgende Jahre Mitgliedschaft als Mitglied mit zeitlich begrenzter Angelerlaubnis Voraussetzung. Über den Erhalt der aktiven Mitgliedschaft entscheidet die Jahreshauptversammlung.
Grundsätzliche Regelungen:
Für das Angeln an unseren Gewässern gelten die Regelungen, die in der Vereinssatzung sowie den Vereinsordnungen festgehalten sind.
Darüber hinaus ist jeder Fischereiberechtigte an den Gewässern des ASV Großkrotzenburg verpflichtet, das gültige Hessische Fischereigesetz zu befolgen.
Ausführliche Informationen sind am schwarzen Brett im Vereinsheim am See „Emma Nord“ zu finden. Jeder Angler ist verpflichtet, sich über das Hessische Fischereigesetz und die vereinsinternen Regeln, insbesondere die Fischereiordnung, zu informieren.